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Kandidatinnen und Kandidaten für Kirchenvorstände gesucht


23. Juli 2020

In diesem Jahr werden die Kirchenvorstände und Kirchgemeindevertretungen für die nächsten sechs Jahre durch Wahl (am 13. September) und Berufung gebildet. Am 1. Advent beginnt dann die neue Amtszeit dieser für unsere Landeskirche so bedeutsamen Leitungsgremien.

Sechs Jahre lang werden die neuen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher vielfältige Aufgaben übernehmen und Entscheidungen für das Leben in ihren Kirchgemeinden verantworten.

Bis 2. August können Wahlvorschläge abgegeben werden. Mehr zur Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten: https://kirchenvorstand-sachsen.de/kandidaten-gewinnen/

 

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für ein gutes Zusammenspiel der unterschiedlichen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und über notwendige Strukturveränderungen. Er beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen und Schwerpunktsetzungen.

Insbesondere trägt er Sorge für:

  • die regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen,
  • die Vielfalt und Pflege der Kirchenmusik,
  • die Erprobung neuer Formen in der Gemeindearbeit und für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben,
  • die Unterstützung der Kinder und Jugendarbeit und die Bildungsaufgaben,
  • die missionarische Ausstrahlung und die Öffentlichkeitsarbeit,
  • den Einsatz der finanziellen Mittel und die Verwaltung der kirchlichen Gebäude,
  • die Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeitenden und die Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher.

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