D-Kirchenmusikausbildung

Mit der kirchenmusikalischen D-Ausbildung sollen Menschen befähigt werden, Orgel (und andere Instrumente) zu spielen, Chöre anzuleiten und das kirchenmusikalische Leben in Gemeinden insgesamt zu bereichern und mitzugestalten. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 14 Jahren und besondere Freude und Begabung an und für die Musik. Grundkenntnisse im Spiel eines Taseninstruments sollten vorhanden sein. Außerdem steht vor der Ausbildung ein Gespräch mit dem Kirchenmusikdirektor. Die Landeskirche bietet dann:

  • eine musikalische Grundausbildung in Wohnortnähe
  • erfahrene Lehrer und Ausbilder
  • Abstimmung des Unterrichtskonzeptes auf individuelle Voraussetzungen
  • Abschlussprüfung (D) in den Fächern Orgelspiel / Chorleitung / Posaunenchorleitung / Chorleitung und Orgelspiel
  • nach Abschluss der Ausbildung Übernahme von musikalischen Diensten in Kirchgemeinden

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung übernimmt die Landeskirche die Ausbildungskosten.

Die Orgel in der Heilandskirche Dresden-Cotta erklingt. (Bild: KSP DD West)